Informationen zu Eheschließungen in Mauritius und Madagaskar

Grundsätzlich wird eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland als wirksam angesehen, wenn die für die Eheschließung geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Land der Eheschließung eingehalten worden sind. Ein Verfahren für die förmliche Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland gibt es nicht. Bei deutschen Behörden muss als Nachweis die ausländische Eheurkunde in der Regel mit Legalisation, bzw. der sog. Haager Apostille sowie eine beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden.

Eheschließungen in Mauritius und Madagaskar

WICHTIGE INFORMATION FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE

Seit dem 16. April 2012 hat die Konsularabteilung der Botschaft Antananarivo ihren Dienst eingestellt. Ab diesem Datum werden alle Konsularangelegenheiten (z.B.: Deutschland-Visa, Pass- und Personenstandsangelegenheiten, Beglaubigungen, Beurkundungen, Rentenangelegenheiten etc.) nur noch von der Deutschen Botschaft in Daressalam / Tansania erledigt. Die anderen Abteilungen der Deutschen Botschaft Antananarivo werden weiterhin ihre Arbeit fortsetzen.