Informationen zu Eheschließungen in Mauritius und Madagaskar
Grundsätzlich wird eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland als wirksam angesehen, wenn die für die Eheschließung geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Land der Eheschließung eingehalten worden sind. Ein Verfahren für die förmliche Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland gibt es nicht. Bei deutschen Behörden muss als Nachweis die ausländische Eheurkunde in der Regel mit Legalisation, bzw. der sog. Haager Apostille sowie eine beglaubigte Übersetzung vorgelegt werden.