Beantragung eines deutschen Reisepasses
Die Botschaft ist für die Ausstellung von Reisepässen für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Madagaskar, Mauritius und den Komoren zuständig. Auch Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland können, in Ausnahmefällen, bei der Botschaft einen Reisepass beantragen. Die Botschaft holt in diesen Fällen vor der Passausstellung die Ermächtigung der inländischen Passbehörde ein.
In unseren untenstehenden Merkblättern finden Sie Informationen zu Gebühren, vorzulegenden Dokumenten usw.. Außerdem können Sie sich das Antragsformular herunterladen.
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.
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Formular zur Beantragung eines neuen Passes (Erwachsene, verheiratete Minderjährige) [pdf, 124,81k]
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Formular zur Beantragung eines neuen Passes (Minderjährige) [pdf, 147,5k]
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Zustimmungserklärung zur Datenerhebung und -übermittlung durch den Honorarkonsul [pdf, 57,27k]
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Merkblatt der Botschaft zur Beantragung eines neuen Passes (Antragstellung aus MAURITIUS) [pdf, 149,54k]
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Merkblatt der Botschaft zur Beantragung eines neuen Passes (Antragstellung aus MADAGASKAR) [pdf, 148,87k]
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Schablone zur Prüfung der Biometriefähigkeit von Passbildern (für Kinder im Alter von 6 bis 9 Jahren) [pdf, 368,09k]
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Schablone zur Prüfung der Biometriefähigkeit von Passbildern (ab einem Alter von 10 Jahren) [pdf, 403,97k]