Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
Deutsche, die eine fremde Staatsangehörigkeit erwerben und ihre deutsche Staatsangehörigkeit behalten möchten, müssen einen Antrag auf Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen. Liegt im Zeitpunkt der Annahme einer fremden Staatsangehörigkeit keine Beibehaltungsgenehmigung vor, geht die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch verloren.
Hinweis: Dies gilt nicht für die Annahme der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der Schweiz oder eines anderen Staates, mit dem die Bundesrepublik Deutschland einen entsprechenden völkerrechtlichen Vertrag abgeschlossen hat. Weder mit der Republik Madagaskar, der Republik Mauritius noch der Union der Komoren besteht eine solche völkerrechtliche Vereinbarung. |
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Personen die dauerhaft in Madagaskar oder auf den Komoren leben, richten ihre Anträge auf Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit direkt an die Deutsche Botschaft in Antananarivo. Dauerhaft in Mauritius wohnhafte Personen können ihre Anträge im Büro des deutschen Honorarkonsuls in Goodlands abgeben, das die Unterlagen an die Botschaft weiterleitet.
Zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen, die dauerhaft im Ausland wohnhaft sind, ist das Bundesverwaltungsamt in Köln. Personen, die ihren Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland haben, müssen sich mit ihren Anträgen direkt an die für ihren Wohnort zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde wenden.