Informationen zur Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher
Deutschen, die seit dem 01.01.2000 ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, weil sie versäumten, rechtzeitig vor dem Antragserwerb einer fremden Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung zu beantragen, steht nunmehr eine erleichterte Möglichkeit der Wiedereinbürgerung in den deutschen Staatsverband nach § 13 StAG offen.
Erforderlich ist ein Antrag auf Wiedereinbürgerung an das für Auslandeinbürgerungen zuständige Bundesverwaltungsamt in Köln. Der Antrag ist dem Bundesverwaltungsamt über die zuständige deutsche Auslandsvertretung vorzulegen, die diesen dann, zusammen mit einer Stellungnahme, nach Köln weiterleitet.
Ehemalige Deutsche mit dauerhaftem Wohnsitz in Madagaskar oder auf den Komoren richten ihre Anträge bitte persönlich an die Deutsche Botschaft in Antananarivo.
Ehemalige Deutsche mit dauerhaftem Wohnsitz in Mauritius geben ihre Anträge persönlich im Deutschen Honorarkonsulat in Goodlands ab.